Was gilt bei unbezahltem Urlaub? Markus Lanz

Frankfurt/Köln (dpa/tmn)  Einmal um die Welt reisen, das Haus renovieren, die Promotion nachholen: Es gibt viele Gründe, eine längere Auszeit vom Job haben zu wollen. Aber habe ich ein Recht darauf? Und was muss ich beachten? Wie viele Urlaubstage Beschäftigten im Jahr zustehen, regelt der Arbeitsvertrag. Wie aber sieht es aus, wenn man die schon längst ausgeschöpft hat? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum unbezahlten Urlaub im Überblick. Wer hat Recht auf unbezahlten Urlaub?Die Antwort ist auf den ersten Blick frustrierend: Niemand.